Wann dürfen Bäume geschnitten werden?


Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es „verboten, Bäume,

zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“
(§39 Absatz 5 Satz 2 BNatschG)



Das bedeutet konkret:


Weitere Quellen:

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